Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen bei jeder Anmeldung zur Anwendung. Gültigkeit ab September 2022
1. Allgemeine Bedingungen
Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch oder online) in Kraft und endet automatisch nach dem bestehen der praktischen Führerprüfung. Stardrive Fahrschule verpflichtet sich, den
Fahrschülern unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die
Zulassung von Personen zum Straßenverkehr entspricht.
1.2 Gewährleistung
Der ausbildende Fahrlehrer ist im Besitz des Fahrlehrerausweises und wird die Ausbildung gemäss den neusten methodisch didaktischen Kenntnissen durchführen.
Der Abschluss des Ausbildungsvertrages stellt jedoch keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises dar.
1.3 Ziel
Ziel ist die Erlangung des Führerausweises für die Kategorien B beschränkt gemäss den Schweizerischen Prüfungsanforderungen für die praktische Führerprüfung der Vereinigung der
Strassenverkehrsämter (ASA).
1.4 Fahrzeug
Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht werden mit einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug erteilt. Ausnahmen sind nur nach besonderer Absprache möglich. In Einzelfällen kann es zum
Einsatz eines herkömmlichen Fahrzeugs kommen (Service, Panne, etc.). Der Tarif pro Lektion verändert sich deswegen nicht.
1.5 Lektionsdauer
Eine Fahrlektion für die Kategorien, B dauert 50 Minuten. Eine Doppellektion dauert 100 Minuten. Terminvereinbarungen und administrative Arbeiten der Fahrlehrer gehören in die Fahrlektion.
1.6 Unterrichtstarif
Die Tarife werden auf der Homepage veröffentlicht. Verbindliche vereinbart werden die Tarife im Einzelfall zu Beginn der Fahrausbildung.
1.7 Absenzen
Vereinbarte Fahrlektionen müssen 24 Stunden im Voraus abgemeldet werden. Bei nicht fristgerechter Abmeldung (auch bei Unfall, Krankheit usw.) wird die Lektion zum vollen Lektionspreis
verrechnet.
1.8 Versicherung
Fahrschüler/Innen sind während dem praktischen Unterricht sowie der offiziellen Führerprüfung durch die Stardrive Fahrschule über die Zürich Versicherung (Vollkasko- und Unfalldeckung)
versichert. Es kann eine einmalige Gebühr für Versicherungen und Administration erhoben werden.
1.9 Einschränkung — Ausschluss des Versicherungsschutzes
Die Versicherung gilt nur für Fahrten, bei welchen die Fahrlehrer dabei sind. Die Versicherung behält sich in den folgenden Fällen jede Gewährleistung vor:
· Fahren unter Alkohol
· Drogen, Medikamenten Missbrauch
· Übermüdung
2.0 Zahlungsbedingungen
Fahrlektionen müssen sofort beglichen werden (Barzahlung oder Bankeinzahlung, Keine Post). Besteht ein Abonnement, werden die entsprechenden Lektionen abgebucht. Bei Nichterscheinen werden die
Lektionen in Rechnung gestellt. Bricht ein Fahrschüler die Ausbildung ab oder wechselt in eine andere Fahrschule, werden ihm die restlichen Fahrstunden aus einem Abo gutgeschrieben, aber nicht
zurückerstattet. Das Guthaben ist 2 Jahre gültig.
2.1 Abonnement
Jegliche Abonnements sind im Voraus zu bezahlen. Alle Fahrlektionen werden bis zum Zahlungseingang als Einzellektion verrechnet.
2.2 Zahlungsverzug
Offene Beträge sind vor der Führerprüfung zu begleichen. Sollten die offenen Beträge nicht bis zur Führerprüfung beglichen worden sein, wird die Prüfung verschoben (Kostenpflichtig: 3 Fahrstunden
und Prüfungsgebühren des Strassenverkehrsamtes).
Bei Mahnungen entstehen Kosten von CHF 150.00
2.3 Richtigkeit der Angaben
Alle Angaben auf unserer Homepage wurden sorgfältig geprüft. Wir bemühen uns, dieses Informationsangebot stetig zu erweitern und zu aktualisieren. Eine Garantie für die Vollständigkeit,
Richtigkeit und Aktualität kann jedoch nicht übernommen werden.
2.4 Links und Inhalte
Für den Einfluss auf Inhalt und Gestaltung der gelinkten Seiten wird keine Haftung übernommen.
2.5 Datenschutz
Fotos, die während der Fahrausbildung gemacht werden, dürfen für eigene Werbezwecke verwendet, veröffentlicht und weitergegeben werden. Die Stardrive Fahrschule ist berechtigt Personaldaten
aufzubewahren, zu verwenden und an Dritte, die für die Datenverarbeitung beauftragt wurden und an strikte Vertraulichkeit gebunden sind, weiterzugeben, sowie die Daten zur Entwicklung von neuen
Produkten und Dienstleistungen zu verwenden.
2.6 Gerichtstand
Für alle Rechtsbeziehungen mit der Stardrive Fahrschule ist das Schweizer Recht nach OR, anwendbar. Gerichtstand ist der Sitz der Fahrschule. Gültig September 2022
Fahrschule St. Gallen
Tel: +41 79 327 18 46
Fahrschule Toggenburg
Tel: +41 79 918 19 75
Nothelferkurs
Tel: +41 78 420 45 79